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   OLG Brandenburg, 26.11.2008 - 12 W 57/08   

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https://dejure.org/2008,13320
OLG Brandenburg, 26.11.2008 - 12 W 57/08 (https://dejure.org/2008,13320)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.11.2008 - 12 W 57/08 (https://dejure.org/2008,13320)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. November 2008 - 12 W 57/08 (https://dejure.org/2008,13320)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 320 Abs. 4 S. 2; ZPO § 572 Abs. 3
    Anfechtung der Zurückweisung des Tatbestandsberichtigungsantrags durch sofortige Beschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Tatbestandsberichtigungsantrag: Anfechtung der Zurückweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tatbestandsberichtigungsantrag: Zurückweisung ohne Begründung ausnahmsweise anfechtbar! (IBR 2009, 1055)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2004 - 24 W 8/04

    Zur Statthaftigkeit einer Beschwerde bei der Bescheidung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2008 - 12 W 57/08
    Es ist jedoch anerkannt, dass vom Rechtsmittelgericht geprüft werden kann, ob der Berichtigungsantrag ohne sachliche Prüfung aus verfehlten formalen Gründen zurückgewiesen worden ist und in einem solchen Fall ein Recht zur Anfechtung mittels sofortiger Beschwerde gegeben ist (BVerfGE 2005, 657, 658; OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 1723; Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 320 Rn. 14; Musielak, ZPO, 5. Aufl., § 328 Rn. 10).
  • OLG Bamberg, 27.02.2013 - 1 W 11/13

    Tatbestandsberichtigung - Rechtsschutzbedürfnis - sofortige Beschwerde

    Eine Anfechtung ist jedoch dann statthaft, wenn der Berichtigungsantrag im Anwendungsbereich des § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO ohne sachliche Prüfung zurückgewiesen wurde (vgl. BFH, Beschluss vom 29.06.2009, Az. IX B 89/09 - über juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.09.2009, Az. 4 W 220/09 - über juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.11.2008, Az. 12 W 57/08 - über juris; OLGR München 2003, 110, jeweils m.w.N.; Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 320 Rn. 14).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 7 SO 3570/08
    a) Soweit der Kläger sich auf ein "Schadensersatzverfahren" bezieht, mit dem er offenbar, wie seine Äußerungen im vorliegenden Berufungsverfahren ergeben haben, ein Verfahren auf Bewilligung von PKH vor dem LG Heidelberg (7 O 247/04 (Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe - 12 W 57/08 -)), möglicherweise aber auch solche gegen Bedienstete des Landkreises gemeint hat, vermag der Senat bereits deswegen zur Sache nicht zu entscheiden, weil die am 24. September 2007 sinngemäß von einer Untätigkeitsklage (§ 88 SGG) auf eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG) umgestellte Klage unzulässig ist.
  • SG Mannheim, 11.08.2017 - S 8 SO 1598/15

    Anspruch auf Unkenntlichmachung vom Sozialleistungsträger unzulässig

    Mit Beschluss vom 01.02.2010 (12 W 57/08) habe das Oberlandesgericht, gestützt auf das weitere Gutachten, seine Prozessfähigkeit festgestellt und die erstinstanzliche Prozessentscheidung aufgehoben.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2017 - L 7 SO 3805/17
    Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe habe im Verfahren 12 W 57/08 dieses Gutachten im Jahr 2008 nicht für geeignet erachtet, über seine Prozessfähigkeit zu entscheiden, und nach Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens mit Beschluss vom 1. Februar 2010 seine Prozessfähigkeit festgestellt.
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